Das Jahresende bietet Unternehmen die Chance, steuerliche Gestaltungsspielräume zu prüfen, Investitionen zu planen und sich auf neue gesetzliche Anforderungen vorzubereiten.
1. Investitionen und Abschreibungen prüfen
Welche geplanten Investitionen lassen sich noch 2026 wirtschaftlich sinnvoll umsetzen? Abschreibungsmöglichkeiten können steuerliche Vorteile bieten. Wichtig ist, diese mit der Liquiditätsplanung und den Unternehmenszielen abzustimmen.
2. Buchhaltung und Jahresabschluss vorbereiten
Zum Jahresende sollten Unternehmen Rückstellungen, Forderungen und Verbindlichkeiten überprüfen, Einnahmen und Ausgaben steuerlich richtig zuordnen und die Inventur rechtzeitig organisieren.
3. Steuerliche Änderungen für 2027 im Blick behalten
Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht weitere Änderungen vor:
- E-Rechnung: Ab 2027 gelten für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr grundsätzlich neue Ausstellungspflichten für strukturierte E-Rechnungen bei inländischen B2B-Umsätzen.
- Elektronische Steuerbescheide: Die digitale Bekanntgabe soll bei vorhandenem aktivem ELSTER-Nutzerkonto zum Regelfall werden.
- Steuerzinsen: Eine Erhöhung von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat ist vorgesehen.
- Forschungszulage: Die Förderung von Forschung und Entwicklung soll ausgeweitet werden.
- Weitere Änderungen: Auch die umsatzsteuerliche Organschaft, die Aufteilung von Immobilienkaufpreisen und die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber sind betroffen
Wichtig: Die genannten Vorhaben sind anhand des aktuellen Gesetzgebungsstands zu prüfen. Geplante Änderungen sind nicht automatisch bereits geltendes Recht.
Unser Fazit: Wer steuerliche Chancen frühzeitig bewertet, Risiken erkennt und neue Anforderungen rechtzeitig berücksichtigt, schafft eine solide Grundlage für das kommende Geschäftsjahr.
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