Bundesfinanzhof entscheidet
Immobilienkäufer haften nicht für Umsatzsteuerfehler des Vorbesitzers
- Ein BFH-Urteil schützt Immobilienkäufer: Sie müssen nicht für fehlerhafte Umsatzsteuerausweise der Vorbesitzer aufkommen. Was das für Immobilienkäufer bedeutet.
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Bei Rückfragen steht Ihnen Fabienne Darchinger, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei LKC Grünwald, gerne zur Verfügung.