Der 31. März ist Stichtag für einige Anträge und Meldungen

Grundsteuer: Steuerpflichtige können bei wesentlicher Ertragsminderung eines Grundstücks einen Antrag auf Minderung der Grundsteuer für 2026 stellen.

Künstlersozialkasse: Unternehmen, die mit selbstständigen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten, müssen die Jahresmeldung übermitteln.

Jahresabschluss: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, bei denen ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr 2025 vorliegt, müssen ihren Jahresabschluss drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen.

Ausgleichsabgabe: Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Beschäftigten müssen die Anzahl der beschäftigten Schwerbehinderten sowie Berechnung und Zahlung für 2025 bei der Agentur für Arbeit melden.

Energiekosten: Stromintensive Produktionsunternehmen können nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung einen Antrag auf teilweise Entlastung oder Offshore-Netzumlage für 2025 stellen. Voraussetzung hierfür ist in der Regel ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers.

Plattform für Abwärme: Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr müssen die im Energieeffiziengesetz festgelegten Informationen melden. Die Meldung erstreckt sich ausschließlich auf Abwärmepotenziale.

 

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Beitrag vom 17.03.2026