Bei DStRK (Steuerrechtliche Rechtsprechung kurzgefaßt) wurde am 18. Dezember 2021 eine Besprechung des BFH-Urteils vom 18. Mai 2021 – I R 4/17 unseres Kollegen Dr. Stephan Salzmann zur Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen veröffentlicht. Im Kern besagt das Urteil, dass eine angemessene Verzinsung konzerninterner Darlehen aus der sogenannten Preisvergleichsmethode abzuleiten ist, wobei typischerweise zinsmindernde Auswirkungen einer Konzernsicherheit oder eines Konzernrückhalts gedanklich zu eliminieren sind („Stand alone“-Bonität). Das widerspricht fundamental der Meinung der Finanzverwaltung, die sich erst Mitte Juli in den neuen Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise zur sogenannten Kostenaufschlagsmethode bekannt hat, was in Zeiten von Negativzinsen im Regelfall dazu führt, dass überhaupt keine Verzinsung von Konzerndarlehen steuerlich anzuerkennen wäre.
Mehr dazu unter https://lkc.de/bfh-ermittlung-fremdueblicher-zinsen-auf-konzerndarlehen/