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	<title>News Archive - LKC Grünwald | Ihr Berater in Grünwald und München</title>
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	<title>News Archive - LKC Grünwald | Ihr Berater in Grünwald und München</title>
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		<title>Das Ehegattensplitting – ein anachronistisches Modell?</title>
		<link>https://lkc-gruenwald.de/das-ehegattensplitting-ein-anachronistisches-modell/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Linda]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Apr 2026 07:51:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verfasser: Felix Ilg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei LKC Grünwald Hintergrund Die Haushalte in Deutschland hätten im Jahr 2025 ohne das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lkc-gruenwald.de/das-ehegattensplitting-ein-anachronistisches-modell/">Das Ehegattensplitting – ein anachronistisches Modell?</a> erschien zuerst auf <a href="https://lkc-gruenwald.de">LKC Grünwald | Ihr Berater in Grünwald und München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="color: #b4113e;">Verfasser:</span></h4>
<h4><span style="color: #b4113e;"><a style="color: #b4113e;" href="https://lkc-gruenwald.de/employee/felix-ilg/">Felix Ilg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei LKC Grünwald</a></span></h4>
<hr />
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Hintergrund</strong></span></h2>
<p>Die Haushalte in Deutschland hätten im Jahr 2025 ohne das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden Euro mehr Einkommensteuer bezahlt (<em>Institut der deutschen Wirtschaft, 31.03.2026</em>). Das Ehegattensplitting steht schon lange in der Kritik. Weltweit gibt es nur sehr wenige Länder mit vergleichbar starker Begünstigung von Eheleuten. Auch wurde Deutschland schon mehrfach von der OECD und Europäischen Kommission bzgl. des Ehegattensplittings gerügt, da es Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalte (<em>SZ, 12.11.2021</em>).</p>
<p>Die Diskussion um die Zukunft des Ehegattensplittings gewinnt aktuell wieder neue Dynamik. Vertreter der SPD, insbesondere Lars Klingbeil, stellen das bestehende System erneut in Frage. Im Raum steht eine Reform, die stärker auf individuelle Besteuerung abstellt und Erwerbsanreize, insbesondere für Zweitverdiener, erhöhen soll.</p>
<p>Als möglicher Ersatz wird ein sogenanntes „fiktives Realsplitting“ diskutiert. Dieses Modell würde die steuerlichen Vorteile deutlich verändern, ohne sie vollständig abzuschaffen. Dies hätte spürbare Auswirkungen für Millionen von Haushalten (<a href="https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/finanzminsterium-ersatz-ehegattensplitting-100.html"><em>https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/finanzminsterium-ersatz-ehegattensplitting-100.html</em></a>).</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Ehegattensplitting – kurz erklärt</strong></span></h2>
<p>Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner addiert, halbiert und anschließend für diese Hälfte die Einkommensteuer berechnet. Der daraus resultierende Steuerbetrag wird dann verdoppelt.</p>
<p>Der Effekt: Je größer die Einkommensunterschiede zwischen den Partnern, desto höher der Steuervorteil.</p>
<p>Aufgrund der Steuerprogression steigt bei einer Individualbesteuerung die Steuerbelastung mit zunehmender Einkommensdifferenz zwischen den Partnern. Das Splittingverfahren gleicht diesen Effekt bei zusammen veranlagten Ehepaaren aus, während er bei getrennt veranlagten Personen fortbesteht.</p>
<p>Das Modell ist weit verbreitet. Rund 12 Millionen Ehepaare profitieren in Deutschland vom Splittingtarif. Besonders häufig wird die Kombination der Steuerklassen III/V gewählt, die den Splittingeffekt bereits unterjährig abbildet.</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Verfassungsrechtlicher Rahmen</strong></span></h2>
<p>Das Ehegattensplitting ist nicht nur steuerpolitisch, sondern auch verfassungsrechtlich geprägt. Nach Art. 6 Abs. 1 GG steht die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Daraus hat das Bundesverfassungsgericht abgeleitet, dass Ehepaare steuerlich nicht schlechter gestellt werden dürfen als unverheiratete Paare mit vergleichbarer Leistungsfähigkeit.</p>
<p>Das Splittingverfahren wird daher als Ausdruck des Leistungsfähigkeitsprinzips verstanden. Ehepartner werden als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Eine vollständige Abschaffung ohne Kompensation wäre daher rechtlich anspruchsvoll und politisch hochsensibel.</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Kritikpunkte</strong></span></h2>
<p>Trotz seiner verfassungsrechtlichen Grundlage steht das Ehegattensplitting seit Jahren in der Kritik.</p>
<p>Zentrale Punkte sind:</p>
<ul>
<li>Fehlanreize für Zweitverdiener: Insbesondere bei großen Einkommensunterschieden sinkt der Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten.</li>
<li>Ungleichverteilung der Vorteile: Höhere Einkommen profitieren überproportional vom Splittingeffekt.</li>
<li>Arbeitsmarktpolitische Effekte: Ökonomische Analysen gehen davon aus, dass eine Reform die Erwerbsbeteiligung – insbesondere in Teilzeitsegmenten – erhöhen könnte.</li>
</ul>
<p>Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass viele Haushalte ihre Lebens- und Arbeitsmodelle langfristig an das bestehende System angepasst haben.</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Die Reformidee: Fiktives Realsplitting</strong></span></h2>
<p>Als möglicher Kompromiss wird ein fiktives Realsplitting diskutiert.</p>
<p>Die Grundidee:</p>
<ul>
<li>Einkommen sollen stärker individuell besteuert werden.</li>
<li>Ein Teil des Einkommens kann zwischen Ehepartnern übertragen werden – allerdings gedeckelt.</li>
<li>Dadurch bleiben gewisse steuerliche Entlastungen erhalten, jedoch deutlich reduziert.</li>
</ul>
<p>Ziel des Modells ist es, die Erwerbsanreize zu stärken, ohne den Schutz der Ehe vollständig aufzugeben.</p>
<p>Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft macht sich die Neuregelung erst bei steigendem Einkommensunterschied bemerkbar. Die stärksten Einbußen beim fiktiven Realsplitting hätten vor allem Alleinverdiener-Haushalte (<em>Institut der deutschen Wirtschaft, 31.03.2026</em>).</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Ausblick</strong></span></h2>
<p>Die politische Bewertung ist uneinheitlich. Während Reformüberlegungen aus dem Umfeld der SPD vorangetrieben werden, hat sich Friedrich Merz erst kürzlich gegen eine Abschaffung ausgesprochen. Das Ehegattensplitting behindere die Arbeit von Frauen nicht (<em>Zeit, 27. März 2026</em>).</p>
<p>Studien zeigen allerdings ein anderes Bild. Eine Individualbesteuerung würde nicht nur zu erheblichen Steuermehreinnahmen führen. Auch die Erwerbsbeteiligung von Ehefrauen würde sich deutlich erhöhen (<em>Bach, Geyer, Haan, Wrohlich: Reform des Ehegattensplittings: Nur eine reine Individualbesteuerung erhöht die Erwerbsanreize deutlich, DIW Wochenbericht Nr. 41, Okt. 2011</em>).</p>
<p>Gleiches zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung. Knapp die Hälfte der teilzeitbeschäftigten Frauen zwischen 45 und 66 Jahren sieht kaum finanzielle Anreize, ihre Arbeitszeit auszuweiten. Das Ehegattensplitting wirkt hier bremsend. Ohne diesen Effekt könnten bis zu 175.000 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen (Bertelsmann Stiftung, Studie zur Erwerbsbeteiligung von Frauen ab 45, 2026).</p>
<p>Gleichzeitig fordert Merz aber eine höhere Erwerbsbeteiligung und mehr Arbeitsleistung in Deutschland. Ein Ziel, das mit den aktuellen Anreizstrukturen des Ehegattensplittings in Konkurrenz steht.</p>
<p>Die eigentliche Herausforderung liegt daher weniger in der Frage nach individuellen Mehr- oder Minderbelastungen, sondern vielmehr darin, ob die bestehenden Anreizstrukturen den wirtschaftlichen Anforderungen noch gerecht werden. Wer dem Fachkräftemangel wirksam begegnen will, wird sich auch mit den strukturellen Ursachen auseinandersetzen müssen. Hierzu zählt nicht zuletzt das Ehegattensplitting.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Sie haben Fragen dazu? <a href="https://lkc-gruenwald.de/team/">Unsere Experten</a> im Hause unterstützen Sie gern!</strong></span></h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<h6>Beitrag vom 13.04.2026</h6>
<p>Der Beitrag <a href="https://lkc-gruenwald.de/das-ehegattensplitting-ein-anachronistisches-modell/">Das Ehegattensplitting – ein anachronistisches Modell?</a> erschien zuerst auf <a href="https://lkc-gruenwald.de">LKC Grünwald | Ihr Berater in Grünwald und München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wichtige Fristen für Unternehmen</title>
		<link>https://lkc-gruenwald.de/wichtige-fristen-fuer-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Linda]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2026 16:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichsabgabe]]></category>
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		<category><![CDATA[Fristen für Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
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		<category><![CDATA[Künstlersozialkasse]]></category>
		<category><![CDATA[LKC Grünwald]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der 31. März ist Stichtag für einige Anträge und Meldungen Grundsteuer: Steuerpflichtige können bei wesentlicher Ertragsminderung eines Grundstücks einen Antrag [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lkc-gruenwald.de/wichtige-fristen-fuer-unternehmen/">Wichtige Fristen für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://lkc-gruenwald.de">LKC Grünwald | Ihr Berater in Grünwald und München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Der 31. März ist Stichtag für einige Anträge und Meldungen</strong></span></h2>
<p>Grundsteuer: Steuerpflichtige können bei wesentlicher Ertragsminderung eines Grundstücks einen Antrag auf Minderung der Grundsteuer für 2026 stellen.</p>
<p>Künstlersozialkasse: Unternehmen, die mit selbstständigen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten, müssen die Jahresmeldung übermitteln.</p>
<p>Jahresabschluss: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, bei denen ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr 2025 vorliegt, müssen ihren Jahresabschluss drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen.</p>
<p>Ausgleichsabgabe: Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Beschäftigten müssen die Anzahl der beschäftigten Schwerbehinderten sowie Berechnung und Zahlung für 2025 bei der Agentur für Arbeit melden.</p>
<p>Energiekosten: Stromintensive Produktionsunternehmen können nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung einen Antrag auf teilweise Entlastung oder Offshore-Netzumlage für 2025 stellen. Voraussetzung hierfür ist in der Regel ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers.</p>
<p>Plattform für Abwärme: Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr müssen die im Energieeffiziengesetz festgelegten Informationen melden. Die Meldung erstreckt sich ausschließlich auf Abwärmepotenziale.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Sie haben Fragen dazu? <a href="https://lkc-gruenwald.de/team/">Unsere Experten</a> im Hause unterstützen Sie gern!</strong></span></h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<h6>Beitrag vom 17.03.2026</h6>
<p>Der Beitrag <a href="https://lkc-gruenwald.de/wichtige-fristen-fuer-unternehmen/">Wichtige Fristen für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://lkc-gruenwald.de">LKC Grünwald | Ihr Berater in Grünwald und München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wir setzen auf Kontinuität und Unabhängigkeit</title>
		<link>https://lkc-gruenwald.de/wir-setzen-auf-kontinuitaet-und-unabhaengigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Linda]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 14:43:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bogenhausen]]></category>
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		<category><![CDATA[LKC-Gruppe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bewusste Entscheidung für Unabhängigkeit Die LKC-Gruppe hat einen strategischen Investor aufgenommen. Für unsere Kanzlei, die LKC Grünwald GmbH &#38; Co. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lkc-gruenwald.de/wir-setzen-auf-kontinuitaet-und-unabhaengigkeit/">Wir setzen auf Kontinuität und Unabhängigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://lkc-gruenwald.de">LKC Grünwald | Ihr Berater in Grünwald und München</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Bewusste Entschei<span style="color: #b4113e;">dung für Unabhängigkeit</span></strong></span></h2>
<p>Die LKC-Gruppe hat einen strategischen Investor aufgenommen. Für unsere Kanzlei, die LKC Grünwald GmbH &amp; Co. KG WP StB mit Standorten in Grünwald bei München und München-Bogenhausen, bleibt alles wie gewohnt – wir bleiben weiterhin unabhängig und setzen unseren erfolgreichen Weg eigenständig fort.</p>
<p>Sowohl die Partnerschaft als auch das Team aus rund 100 engagierten Mitarbeitenden – darunter über 30 Berufsträgerinnen und Berufsträger mit mehrfacher Qualifikation – sowie die bewährten Strukturen und Ihre vertrauten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bleiben Ihnen erhalten. Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle: Mit gewohntem Engagement, Begeisterung und größter Verlässlichkeit beraten wir Sie weiterhin. Ihr persönliches Team ist auch in Zukunft zuverlässig für Sie da.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Verlässliche Beziehungen und neue Perspektiven</strong></span></h2>
<p>Die vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten und Geschäftspartnern ist und bleibt das Fundament unserer Arbeit. Gleichzeitig eröffnet uns diese Entwicklung neue Chancen: Unsere Position und Ressourcen im deutschen wie internationalen HLB-Netzwerk werden gestärkt und bieten weitere Möglichkeiten für fachlichen Austausch und die Weiterentwicklung unseres Beratungsangebots.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Unser Kurs für Ihre Zukunft</strong></span></h2>
<p>Wir sind überzeugt, dass uns dieser Weg zusätzlichen Schwung für die Zukunft verleiht und wir damit unseren Wachstumskurs konsequent fortsetzen – zum Nutzen unserer Mandanten und zur Stärkung unserer Marktposition.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Sprechen Sie uns gerne an</strong></span></h2>
<p>Für Fragen oder persönliche Gespräche stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #b4113e;"><strong>Ihre LKC Grünwald GmbH &amp; Co. KG WP StB</strong></span><br />
Die Partnerschaft und das gesamte Team</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://lkc-gruenwald.de/wp-content/uploads/2026/03/Titelbild-LKC-Gruenwald_3-1-scaled.png"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-9769" src="https://lkc-gruenwald.de/wp-content/uploads/2026/03/Titelbild-LKC-Gruenwald_3-1-scaled.png" alt="" width="2560" height="1396" srcset="https://lkc-gruenwald.de/wp-content/uploads/2026/03/Titelbild-LKC-Gruenwald_3-1-scaled.png 2560w, https://lkc-gruenwald.de/wp-content/uploads/2026/03/Titelbild-LKC-Gruenwald_3-1-300x164.png 300w, https://lkc-gruenwald.de/wp-content/uploads/2026/03/Titelbild-LKC-Gruenwald_3-1-1024x558.png 1024w, https://lkc-gruenwald.de/wp-content/uploads/2026/03/Titelbild-LKC-Gruenwald_3-1-768x419.png 768w, https://lkc-gruenwald.de/wp-content/uploads/2026/03/Titelbild-LKC-Gruenwald_3-1-1536x838.png 1536w, https://lkc-gruenwald.de/wp-content/uploads/2026/03/Titelbild-LKC-Gruenwald_3-1-2048x1117.png 2048w" sizes="(max-width: 2560px) 100vw, 2560px" /></a></p>
<h6>Beitrag vom 13.03.2026</h6>
<p>Der Beitrag <a href="https://lkc-gruenwald.de/wir-setzen-auf-kontinuitaet-und-unabhaengigkeit/">Wir setzen auf Kontinuität und Unabhängigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://lkc-gruenwald.de">LKC Grünwald | Ihr Berater in Grünwald und München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nahost-Krieg, Energiepreise, Reporting: Geopolitik erreicht erneut den Jahresabschluss</title>
		<link>https://lkc-gruenwald.de/nahost-krieg-energiepreise-reporting-geopolitik-erreicht-erneut-den-jahresabschluss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Linda]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 10:22:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Lagebericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hintergrund Am 28. Februar 2026 führten Israel und die USA einen militärischen Präventivschlag gegen Ziele im Iran durch. Dabei kam [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lkc-gruenwald.de/nahost-krieg-energiepreise-reporting-geopolitik-erreicht-erneut-den-jahresabschluss/">Nahost-Krieg, Energiepreise, Reporting: Geopolitik erreicht erneut den Jahresabschluss</a> erschien zuerst auf <a href="https://lkc-gruenwald.de">LKC Grünwald | Ihr Berater in Grünwald und München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Hintergrund</strong></span></h2>
<p>Am 28. Februar 2026 führten Israel und die USA einen militärischen Präventivschlag gegen Ziele im Iran durch. Dabei kam auch das Staats- und Religionsoberhaupt Ajatollah Ali Chamenei ums Leben. Der Iran reagierte mit unmittelbaren Gegenangriffen und blockierte die Straße von Hormus, eine zentrale Handelsroute für den globalen Energiehandel und internationalen Schiffsverkehr.</p>
<p>„Wir erwarten eine Verdoppelung der Energiepreise“ – mit dieser Einschätzung beschrieb der Chefvolkswirt der ING, Carsten Brzeski, daraufhin die möglichen wirtschaftlichen Folgen dieses jüngsten militärischen Konflikts. Steigt der Ölpreis erneut auf über 100 US-Dollar pro Barrel, drohen steigende Gaspreise, neue Inflationsimpulse und zusätzliche Belastungen für die Industrie. Auch Störungen zentraler Handelsrouten – etwa durch den Schiffsverkehr in der Straße von Hormus – könnten internationale Lieferketten erneut unter Druck setzen <em>(vgl. <a href="https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wir-erwarten-eine-Verdoppelung-der-Energiepreise-id30421555.html">https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wir-erwarten-eine-Verdoppelung-der-Energiepreise-id30421555.html</a>).</em></p>
<p>Vor diesem Hintergrund hat das Institut der Wirtschaftsprüfer am 5. März 2026 einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Konflikts auf die Unternehmensberichterstattung veröffentlicht. Der Hinweis betrifft insbesondere Abschlüsse und Lageberichte zum 31. Dezember 2025, die zum aktuellen Zeitpunkt vielfach noch nicht aufgestellt oder geprüft sind. <em>(vgl. IDW (2026): Fachlicher Hinweis: Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung zum 31.12.2025, 05.03.2026).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Welche wirtschaftlichen Risiken der Nahost-Konflikt für Unternehmen mit sich bringt</strong></span></h2>
<p>Besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen sowie Unternehmen mit international ausgerichteten Beschaffungs- und Lieferketten. Steigende Energie- und Rohstoffpreise, Lieferkettenstörungen, durch die Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs in der Straße von Hormus, Inflationsdruck und steigende Finanzierungskosten sowie eine erhöhte Unsicherheit auf internationalen Märkten können zu Kostensteigerungen, Lieferverzögerungen und erhöhten Planungsunsicherheiten führen.</p>
<p>Die beschriebenen Entwicklungen können sich nicht nur auf die operative Geschäftstätigkeit auswirken, sondern auch Fragen der Rechnungslegung aufwerfen. Insbesondere stellt sich die Frage, in welchem Umfang die aktuellen geopolitischen Entwicklungen in der Unternehmensberichterstattung zu berücksichtigen sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Kriegsausbruch als Ereignis nach dem Abschlussstichtag</strong></span></h2>
<p>Nach Auffassung des IDW ist der Ausbruch des Nahost-Kriegs am 28. Februar 2026 für Abschlüsse mit Stichtag 31. Dezember 2025 grundsätzlich ein wertbegründendes Ereignis im Sinne des Handelsrechts. Damit sind unmittelbare wirtschaftliche Folgen regelmäßig nicht in Ansatz und Bewertung der Bilanz zum 31. Dezember 2025 einzubeziehen.</p>
<p>Entsprechendes gilt für Abschlüsse nach den IFRS, bei denen es sich um ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis nach dem Abschlussstichtag (non-adjusting event) handelt.</p>
<p>Eine Ausnahme kann sich lediglich ergeben, wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen so gravierend sind, dass die Fortführungsannahme eines Unternehmens infrage steht. Entwicklungsbeeinträchtigungen und mögliche Bestandsgefährdungen sind grundsätzlich zukunftsorientiert zu beurteilen. Für die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Unterscheidung nach wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen unerheblich.</p>
<p>Für Abschlüsse mit Stichtag nach dem 28. Februar 2026 können sich auch Auswirkungen auf die Bewertung einzelner Bilanzpositionen ergeben. In Betracht kommen etwa Wertberichtigungen auf Forderungen bei erhöhtem Ausfallrisiko internationaler Geschäftspartner oder Abwertungen von Vorräten infolge sinkender Absatzpreise oder gestörter Lieferketten. Darüber hinaus sind Drohverlustrückstellungen zu bilden, wenn absehbar ist, dass die mit einem Auftrag verbundenen Gesamtkosten die erwarteten Erlöse übersteigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Angabepflichten im Anhang</strong></span></h2>
<p>Auch wenn keine bilanziellen Anpassungen zum 31. Dezember 2025 erforderlich sind, kann der Konflikt Angabepflichten im Anhang auslösen. Nach § 285 Nr. 33 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB ist über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag zu berichten (Nachtragsbericht).</p>
<p>Der Nahost-Krieg kann einen solchen Vorgang darstellen, wenn seine Auswirkungen geeignet sind, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens wesentlich zu beeinflussen oder die Beurteilung durch Abschlussadressaten zu verändern. In diesem Fall sind im Anhang zumindest Art des Ereignisses und mögliche finanzielle Auswirkungen zu erläutern. Eine qualitative Beschreibung ist grundsätzlich ausreichend; eine genaue Quantifizierung wird nicht zwingend verlangt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Auswirkungen auf Lagebericht und Prognosen</strong></span></h2>
<p>Der Konflikt kann darüber hinaus Auswirkungen auf die Risikoberichterstattung im Lagebericht haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen zu negativen Abweichungen von Unternehmensprognosen führen können. Diese Risiken sind im Rahmen der Risikoberichterstattung transparent darzustellen.</p>
<p>Im Prognosebericht erfolgt die Darstellung der zukünftigen Entwicklung üblicherweise durch Angabe von Richtung und Intensität der erwarteten Entwicklung wichtiger finanzieller Leistungsindikatoren z.B. Umsatz oder EBITDA. Bei außergewöhnlich hoher Unsicherheit, genügt ausnahmsweise auch die Angabe der Entwicklungsrichtung, wenn eine belastbare Einschätzung der Intensität nicht möglich ist (<em>vgl. Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20, Tz. 133</em>). Ein bloßer pauschaler Hinweis auf den Krieg ist im Gegensatz zum Anhang jedoch nicht ausreichend, vielmehr müssen konkrete Auswirkungen auf Risiken, Unsicherheiten und Prognosefähigkeit nachvollziehbar erläutert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Besonderheiten bei bereits testierten Abschlüssen</strong></span></h2>
<p>Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn Abschluss und Lagebericht bereits aufgestellt und geprüft wurden, der Abschluss jedoch noch nicht festgestellt oder gebilligt ist. In solchen Fällen muss das zuständige Organ prüfen, ob die neuen Entwicklungen eine Änderung der Berichterstattung erforderlich machen. Erfolgt eine Anpassung, kann eine Nachtragsprüfung notwendig werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Auch Nachhaltigkeitsberichte betroffen</strong></span></h2>
<p>Unternehmen, die ihre nichtfinanzielle Berichterstattung freiwillig unter Anwendung der ESRS erstellen, müssen ebenfalls prüfen, ob der Krieg wesentliche Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsthemen hat (<em>vgl. European Sustainability Reporting Standard 1, Tz. 94</em>). In diesem Fall sind qualitative Angaben zum Ereignis und zu möglichen Folgen erforderlich. Eine Quantifizierung wird nicht verlangt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="color: #b4113e;"><strong>Praktische Konsequenzen für Unternehmen</strong></span></h2>
<p>Der Nahost-Konflikt zeigt einmal mehr, wie schnell geopolitische Ereignisse auch die Rechnungslegung erreichen können. Für viele mittelständische Unternehmen wird es weniger um Bilanzanpassungen gehen, sondern um eine transparente Einordnung der möglichen wirtschaftlichen Folgen im Anhang und im Lagebericht.</p>
<p>Im Einzelfall kann es zweckmäßig sein, im Nachtragsbericht und/oder im Lagebericht einen klarstellenden Hinweis aufzunehmen, dass die möglichen Auswirkungen des Nahost-Kriegs geprüft und gewürdigt wurden. Damit wird gegenüber den Adressaten der Rechnungslegung transparent gemacht, dass das Thema im Rahmen der Abschlussaufstellung berücksichtigt wurde, sich jedoch nach Einschätzung des Unternehmens keine Auswirkungen auf Ansatz, Bewertung oder Berichterstattung ergeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Berufsträger in der Wirtschaftsprüfung zuverlässig zur Seite.</strong></h2>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="2hr1aTFHsf"><p><a href="https://lkc-gruenwald.de/employee/felix-ilg/">Felix Ilg</a></p></blockquote>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="nbjjpI9c9Q"><p><a href="https://lkc-gruenwald.de/employee/patrick-muenzhuber-2/">Patrick Münzhuber</a></p></blockquote>
<h6>Beitrag vom 09.03.2026</h6>
<p>Der Beitrag <a href="https://lkc-gruenwald.de/nahost-krieg-energiepreise-reporting-geopolitik-erreicht-erneut-den-jahresabschluss/">Nahost-Krieg, Energiepreise, Reporting: Geopolitik erreicht erneut den Jahresabschluss</a> erschien zuerst auf <a href="https://lkc-gruenwald.de">LKC Grünwald | Ihr Berater in Grünwald und München</a>.</p>
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