Wichtige Frist für alle Grundstückseigentümer

Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Veränderungen an den Grundstücken im abgelaufenen Kalenderjahr mit Auswirkungen auf den Grundsteuerwert, die Vermögensart oder die Grundstücksart bei dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Die Anzeige muss digital erfolgen. In Bayern, Hamburg und Niedersachsen endet die Anzeigepflicht am 31.03.2026.

 

Alle wichtigen Fristen und Termine bis April 2026 finden Sie in unserem Newsletter „Steuern & Wirtschaft aktuell“.

 

Beitrag vom 20.01.2026