Worum geht es?

Für Abschlüsse kalenderjahrgleicher Geschäftsjahre 2026 ist erstmals IDW RS IFA 1 n.F. anzuwenden. Der Standard bringt mehrere Änderungen mit sich. Von besonderer praktischer Bedeutung ist, dass energetische Gebäudesanierungen künftig handelsrechtlich als Herstellungskosten und nicht mehr als Erhaltungsaufwand zu bilanzieren sein können.

Hintergrund: Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Stellungnahme zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden grundlegend überarbeitet. Die Neufassung trägt dem gesetzlichen Ziel Rechnung, den Gebäudebestand in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu sanieren, und schafft erstmals klare Regeln für die handelsrechtliche Behandlung von Klimainvestitionen.

 

Was ändert sich konkret?

Bislang galt: Sanierungsmaßnahmen führten nur dann zu aktivierungspflichtigen Herstellungskosten, wenn das Gebäude in mindestens drei von vier zentralen Ausstattungsbereichen (Heizung, Sanitär, Elektrik, Fenster) wesentlich verbessert wurde. Reine Energiesparmaßnahmen – etwa eine umfassende Dämmung oder der Austausch der Heizungsanlage allein – scheiterten häufig an diesem Kriterium und wurden als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand behandelt.

 

Neue Regelung ab 2026

Der IDW RS IFA 1 n.F. führt ein neues, eigenständiges Kriterium ein:
Eine energetische Sanierung ist als Herstellungskosten zu aktivieren, wenn der Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes um mindestens 30 % gegenüber dem ursprünglichen Zustand gesenkt wird.

Das bedeutet: Es kommt nicht mehr darauf an, ob mehrere Ausstattungsbereiche gleichzeitig verbessert werden. Allein die deutliche Senkung des Energieverbrauchs reicht aus, um eine „wesentliche Verbesserung“ im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu begründen.

 

Weitere wichtige Neuerungen

Erweiterte Ausstattungsbereiche: Die zentralen Bereiche der Gebäudeausstattung wurden modernisiert und um Gebäudeautomation, Wärme-/Energieversorgung inkl. Speicherung und Dämmung ergänzt.

Aufdach-Photovoltaikanlagen: Diese galten bisher als selbständige Vermögensgegenstände. Nach der Neufassung können sie als Erweiterung des Gebäudes bilanziert werden, wenn sie in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen.

 

Steuerliche Dimension: Handelsbilanz vs. Steuerbilanz

Neben dem IDW hat auch die Finanzverwaltung auf den erheblichen Sanierungsbedarf von Bestandsimmobilien sowie auf die Etablierung klimafreundlicher technischer Gebäudestandards reagiert.

Mit dem BMF-Schreiben vom 26.01.2026 hat die Finanzverwaltung die steuerliche Behandlung von Sanierungsmaßnahmen konkretisiert.

Insbesondere legt sie den Begriff der Standardhebung restriktiv aus, indem sie den Katalog der zentralen Ausstattungsmerkmale abschließend auf Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie Fenster beschränkt und damit u. a. Wärmedämmung und neue Technologien wie Solarthermie, Wärmepumpen oder Wasserstoffheizungen anders behandelt als nach Auffassung des IDW, was zwangsläufig zu divergierenden Bilanzansätzen in Handels- und Steuerbilanz führen wird.

 

Was bedeutet das in der Praxis?

Für Unternehmen mit umfangreichen Sanierungsprogrammen kann die Umstellung erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage haben.

  • Sanierungsbudgets prüfen: Bewerten Sie geplante und laufende Maßnahmen daraufhin, ob die 30-Prozent-Schwelle erreicht wird.
  • Dokumentation aufbauen: Halten Sie den Energiebedarf vor und nach der Sanierung nachweisbar fest – idealerweise mit zertifizierten Energieausweisen.
  • Bilanzierungsprozesse anpassen: Stimmen Sie sich mit Ihrem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ab, wie Ihre Sanierungsmaßnahmen künftig zu klassifizieren sind.

 

Unser Fazit

Die Neufassung des IDW RS IFA 1 ist ein wichtiger Schritt, um die Bilanzierungspraxis an die Realität der Klimawende im Gebäudesektor anzupassen. Aber insbesondere durch die unterschiedliche handels- und steuerbilanzielle Behandlung ist Vorsicht geboten.

Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der steuerlichen und handelsrechtlichen Abbildung.

 

Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Nachhaltigkeit

Felix Ilg