Bereits in aller Munde das Thema E-Rechnung!
Ab dem 01. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für inländische B2B-Umsätze zur Pflicht. Diese Regelung wurde mit dem Wachstumschancengesetz verabschiedet und hat weitreichende Auswirkungen auf alle Unternehmen.
Über die bedeutenden Neuerungen im Bereich der Rechnungsstellung informieren wir Sie jetzt schon in unserem Rundschreiben damit Sie bestens vorbereitet sind. Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung:
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sodass eine elektronische Verarbeitung möglich ist. Die E-Rechnung muss der europäischen Norm EN16931 entsprechen und kann in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden. Beachten Sie bitte, dass eine Rechnung als PDF oder in Papierform nicht als E-Rechnung gilt und künftig nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden darf.
Übergangsregelungen
Bis Ende 2026 dürfen B2B-Umsätze noch als Papierrechnung oder elektronische Rechnungen nach alter Definition mit Zustimmung des Rechnungsempfängers übermittelt werden. Ab 2027 gilt die E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit einem maximalen Vorjahresumsatz von 800.000 €. Ab 2028 sind dann alle Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu verarbeiten.
Praktische Auswirkungen
Spätestens ab 2028 müssen alle Unternehmen auf E-Rechnung umgestellt sein. Andernfalls könnte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. Die Umstellung betrifft viele Bereiche Ihres Unternehmens, daher empfehlen wir, sich zeitnah mit der Thematik zu befassen.
Umsetzung in Ihrem Unternehmen
Status Quo:
Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch, um zu dokumentieren, wie Ihr Unternehmen derzeit arbeitet. Berücksichtigen Sie dabei Aspekte wie Auftragserteilung, Fakturierung, Eingangsprüfung und Kundenbetreuung.
Ziel festlegen:
Entscheiden Sie, wie die Prozesse künftig aussehen sollen. Soll alles digital ablaufen? Welche Lieferanten und Kunden sind beteiligt? Wie wird die Überprüfung von Eingangsrechnungen organisiert?
Workflow erarbeiten und implementieren:
Nutzen Sie die kommenden Jahre, um den Workflow zu erarbeiten und zu optimieren. Bestimmen Sie, wer im Unternehmen für die Datenaufbereitung und -verarbeitung zuständig ist und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen in einem geeigneten System hinterlegt werden.
Einbeziehung der Mitarbeitenden
Die Umstellung auf digitale Prozesse bietet sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Insbesondere im Buchhaltungssektor werden neue Kompetenzen gefragt sein. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden und bereiten Sie sie auf die neuen Anforderungen vor. Fragen Sie, wer sich künftig mit E-Rechnungen auseinandersetzen möchte und wer bereit ist, eine leitende Rolle zu übernehmen.
Für weitere Informationen und eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Umstellung auf die E-Rechnung zu unterstützen und gemeinsam die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen.
Hier finden Sie die ausführlichen Informationen in unserem Mandantenrundschreiben: