Seit dem 10. September 2026 gilt die neue Außenprüfungsordnung (ApO), die die bisherige Betriebsprüfungsordnung 2000 ersetzt. Für Unternehmen bedeutet das vor allem: Prüfungen sollen stärker risikoorientiert und zeitnah erfolgen. Gleichzeitig werden Abläufe und Mitwirkung klarer geregelt. Auch weitere geänderte Rahmenbedingungen für künftige Außenprüfungen müssen nun berücksichtigt werden.

 

Welche Neuerungen sind relevant?

  • Risikoorientierte Prüfung: Die Auswahl von Prüfungsfällen und -feldern richtet sich stärker nach Risikobewertungen.
  • Zeitnahe Prüfung: Außenprüfungen sollen grundsätzlich zeitnah nach dem letzten zu prüfenden Besteuerungszeitraum erfolgen.
  • Anschlussprüfungen: Für Großbetriebe und Konzerne bleiben sie grundsätzlich vorgesehen. Zugleich gibt es Kriterien, wann darauf verzichtet werden kann. Bei kleineren Unternehmen kann der Prüfungszeitraum auf ein oder zwei Besteuerungszeiträume begrenzt werden.
  • Verbindliche Mitwirkungsregeln: Finanzbehörden können mit Unternehmen Rahmenbedingungen für die Mitwirkung nach § 200 AO vereinbaren.
  • Teilabschlussbescheid: Bestimmte Prüfungsfeststellungen können bereits vor Abschluss der gesamten Außenprüfung verbindlich festgestellt werden.
  • Prüfungsort und digitale Unterlagen: Die bisherigen Vorgaben zum Prüfungsort werden flexibler. Auch digital übergebene Unterlagen können auf einem gesicherten System verarbeitet werden.

 

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