Aktien, ETFs und Co. – Steuerliche Aspekte, die es bei der Geldanlage zu beachten gilt

Noch nie haben so viele Menschen in Deutschland ein Wertpapierdepot geführt wie heute. Das verdeutlichen die Daten der Deutsche Bundesbank, wie die WirtschaftsWoche berichtet.

Besonders Neobroker und Direktbanken wie Trade Republic, Scalable Capital oder ING haben ihren Einfluss deutlich ausgebaut.

Wer in Deutschland ein privates Wertpapierdepot führt und in Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere investiert, sollte die grundlegenden steuerlichen Regelungen kennen.


Einmalige Kapitalerträge (Veräußerungsgewinne)

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs oder Fonds sind steuerpflichtig.

Die Haltedauer spielt keine Rolle mehr – auch langfristige Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer.

Verlustverrechnungstöpfe:

  • Aktientopf: Aktienverluste können mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
  • Allgemeiner Topf: Verluste aus anderen Kapitalanlagen (z. B. Zinsen, Fonds, ETFs, Anleihen, Derivate) können untereinander verrechnet werden, nicht jedoch mit Aktiengewinnen.

Laufende Kapitalerträge

Zinsen und Dividenden

  • Erträge aus z. B. Anleihen, Tagesgeld, Sparbüchern, Ausschüttungen.
  • Steuerpflichtig im Jahr des Zuflusses.

Fonds / ETFs

  • Ausschüttende Fonds / ETFs
    • Zahlen Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) direkt an Anleger aus.
    • Diese sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtig.
  • Thesaurierende Fonds / ETFs
    • Legen Erträge intern wieder an (keine Auszahlung).
    • Es wird trotzdem eine Vorabpauschale versteuert.
    • Die Vorabpauschale ist eine fiktive Besteuerung auf nicht ausgeschüttete Gewinne.
    • Achtung: Die gezahlten Vorabpauschalen werden bei der Veräußerung auf die Steuer des Veräußerungsgewinns angerechnet.

Praxistipps

  • Für die Steuererklärung erhält man am Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung. Diese enthält alle relevanten Angaben zu Kapitalerträgen, bereits gezahlter Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
  • Gewinne aus Kapitalerträgen werden erst besteuert, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag von 1.000,00 EUR (für Einzelveranlagung) bzw. 2.000,00 EUR (für Zusammenveranlagung) überschritten haben.
  • Ein Freistellungsauftrag verhindert, dass Abgeltungsteuer sofort einbehalten wird – bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages.
  • Bei Depots im Ausland erfolgt oft kein automatischer Steuerabzug – Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung selbst angegeben werden.

Fazit

Wertpapierinvestitionen können steuerlich komplex sein, vor allem bei mehreren Depots, ausländischen Anbietern oder thesaurierenden Fonds. Viele Dinge lassen sich automatisieren – ein Verständnis wie die Kapitalerträge besteuert werden ist jedoch ratsam. Sie benötigen fachliche Unterstützung mit Ihrem Wertpapierdepot? Sie führen ein Wertpapierdepot bei einem ausländischen Broker und sind sich bzgl. der steuerlichen Regelungen unsicher? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

 

 

Beitrag vom 29.10.2025