Das Wachstumschancengesetz wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bereits am 22. März 2024 hatte der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt.

Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz „Wachstumschancengesetz“ – zielt darauf ab, die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen langfristig mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen vorantreiben können. Dies ist laut der Begründung des Gesetzentwurfs entscheidend, um die Transformation der Wirtschaft zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken.

Darüber hinaus soll das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht werden. Dies soll vor allem kleinen Betrieben durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen Bürokratie ersparen. Zusätzlich ist geplant, das Steuerrecht im Rahmen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen weiter zu modernisieren.

Hier geht’s zum Bundesgesetzblatt:

BGBl. 2024 I Nr. 108 vom 27.03.2024